Hartplatzhelden.de und die Frage: Wem gehört der Fußball? hartplatzhelden.de

Hartplatzhelden.de und die Frage: Wem gehört der Fußball?

  • Redaktion
Auf Hartplatzhelden.de laden User Videos von brillanten bis peinlichen Aktionen aus Amateurfußballligen hoch. Eine witzige Sache, die keinem schadet - sollte man meinen. Der Württembergische Fußball Verband sah das jedoch anders und verklagte das Portal. Seitdem steht die Frage im Raum: wem gehört der Amateurfußball?

Es kommt einem vor wie eine Mischung aus dem Kampf David gegen Goliath und erinnert an Michael Endes Roman „Die unendliche Geschichte“: Bereits im Jahr 2007 verklagte der Württembergische Fußballverband (WFV) das Onlineportal Hartplatzhelden.de, auf dem Jedermann – ähnlich wie auf YouTube & Co. – Videos aus unterklassigen Fußballligen einstellen und anschauen kann. Wer einmal selbst auf diesem Niveau gekickt oder Spiele angeschaut hat, weiß, dass es dort viel (unfreiwillig) Komisches bis Geniales zu sehen gibt, das man keinem Fußballfan vorenthalten sollte.

2006: Verheißungsvoller Start, prominente Unterstützung

Das Portal Hartplatzhelden.de ging 2006 online, die Zahl der Zugriffe stieg zügig. Sogar einige Prominente wie Miroslav Klose, Rafael van der Vaart, Günther Jauch oder Hörfunk-Legende Manni Breuckmann outeten sich als Fans der Seite. Der DFB sendete sogar eine Videobotschaft: Nationalmannschaftsmanager Oliver Bierhoff rief darin die Amateurkicker der Republik auf, der Welt ihre skurrilsten Szenen zu zeigen. 

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Seitdem wird monatlich von einer Fachjury (unter anderem Ex-Profi Marco Bode, und Premiere-Moderator Sebastian Hellmann) der Hartplatzhelden-Award vergeben. Zusätzlich wird das Tor des Jahres, die Grätsche des Jahres, die Torwartparade des Jahres etc. gekürt. Bei den Fans kommen die Videos gut an. Einzelne Videos haben mittlerweile Klickzahlen im fünfstelligen Bereich zu verzeichnen.


Trendwende 2007: WFV verklagt Hartplatzhelden


2007 gab es jedoch einen herben Dämpfer für die Hartplatzhelden. Der Württembergische Fußballverband warf den Betreibern des Portals „wettbewerbsrechtliche Verstöße“ vor, wie es in einer Presseerklärung des WFV hieß. Die Begründung mag recht seltsam anmuten: Der Verband organisiere den Spielbetrieb und hätte demnach das alleinige Nutzungsrecht am Geschehen auf den Fußballplätzen. Der WFV verwies auf die hohen Verwaltungskosten, welche die Koordination von 13.000 Mannschaften, 6.500 Schiedsrichtern sowie die Erstellung der Ergebnislisten und Tabellen an jedem Wochenende mit sich bringe.

Dieser Vorwurf beinhaltet, dass sich die Hartplatzhelden an nicht selbst erbrachten Leistungen bereichern. Die Portalbetreiber selbst sehen sich jedoch als Fußballromantiker, die die Werbetrommel für den Amateurfußball rühren, ohne selbst Einnahmen zu generieren: „Der Fußball ist auch deswegen so groß geworden, weil über ihn geredet, berichtet und gesendet wurde“, sagt Oliver Fritsch, einer der Hartplatzhelden-Gründer. Man sollte außerdem bedenken, wer über den Amateurfußball berichtet. Keine (Lokal-)Zeitung der Welt kann es sich leisten, zu jedem Spiel der Kreisliga C einen Reporter zu entsenden. Insofern liefern häufig Vereinsmitglieder die Berichte und schicken sie an die Lokalredaktionen.

Kontroverse Ansichten: Wem gehört der Fußball?


Oliver Fritsch, der Geschäftsführer, Presse- und Kommunikationsleiter in Personalunion ist, machte zugleich seine Einstellung zu der Klage deutlich: „Der Amateurfußball gehört denjenigen, die ihn spielen und die dabei zusehen (und filmen). Niemals den Verbänden. Und Amateurfußball ist Hobbysache. Jeder muss dort seine Videos und Fotos hochladen und sehen können, wo er das will.“

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Auf der Gegenseite positionierte sich neben dem WFV auch Dr. Rainer Koch, ehemaliger Vorsitzender des DFB-Sportgerichts und amtierender Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Der Münchener Richter verfasste im Jahr 2007 das Skript „Die Verwertung von Amateurspielen im Internet“. Darin schrieb Koch: „Zur Finanzierung sind die Verbände angehalten, eigene Einnahmequellen zu erschließen. Hierzu muss verhindert werden, dass Leistungen der Verbände von Dritten ausgenutzt werden.“


Problemfall Wettbewerbsrecht

Der WFV berief sich unter anderem darauf, die Rechte an den Spielen in seinem Verbandsgebiet zu besitzen und wirft den Hartplatzhelden Wettbewerbsrechtsverletzungen vor. Die Berliner Anwaltskanzlei Härting, die die Hartplatzhelden vertritt, äußerte sich dazu in einer Presseerklärung vom 17. November 2008 wie folgt: „Dem WFV stehen keine Ausschließlichkeitsrechte an den Amateurfußballspielen zu. Weder sind Fußballspiele urheberrechtlich geschützt, noch kann der Verband Rechte an den Videoaufnahmen beanspruchen, da die Aufnahmen von privaten Amateurfilmern am Spielfeldrand angefertigt werden.“ Hinzu kommt, dass keineswegs ganze Spiele auf hartplatzhelden.de zu sehen seien, sondern nur einzelne Szenen.

Hartplatzhelden: Pro Amateurfußball und Wettbewerb im Internet


„Der DFB, die Landesverbände und die Kreise vertreten nicht die Interessen der Amateurvereine, sondern ausschließlich der Profiklubs“, sagt Oliver Fritsch. Als Beispiel führt er unter anderem an, dass ab der kommenden Saison die beiden Sonntagsspiele in der 1. Bundesliga nicht mehr um 17 Uhr austragen werden, sondern eine Partie auf 15:30 Uhr vorgezogen wird – just zu der Zeit, in der in den unteren Ligen zahlreiche Spiele ausgetragen werden.

Ihr Engagement für die kleinen Vereine untermauern die Hartplatzhelden mit der süffisanten Ankündigung, „ab sofort mindestens 50 Prozent aller Gewinne an diejenigen Fußballvereine abzutreten, die bei uns mitmachen. Direkt, ohne Umwege über den Verband. Bislang hatten wir keine Gewinne, es ist also ein Versprechen für die Zukunft.“

Weiterhin glauben die Hartplatzhelden, als Onlinemedium ein Imageproblem zu haben: „Einer Zeitung oder einem Fernsehsender hätte man diesen Prozess nicht gemacht. Wenn jemand verwerflich findet, dass wir mit Werbung eine Redaktion aufbauen wollen, dann können wir daran nichts ändern. Dann muss derjenige aber auch jede Lokalzeitung verwerflich finden, die über Amateurfußball berichtet, denn die verdient damit auch Geld. Wir machen prinzipiell nichts anderes“, sagt Fritsch.


WFV bekommt zweimal Recht – Hartplatzhelden gehen in Revision


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mittlerweile dem WFV in erster und zweiter Instanz Recht gegeben. Die Hartplatzhelden mussten daraufhin sämtliche Videos auf dem Gebiet des WFV von der Seite nehmen. Zugleich zeigten sie sich jedoch kämpferisch und gingen am 27. April 2009 in die Revision. Oliver Fritsch kündigt an: „Es steht 0:2, doch der Ball ist rund, und ein Spiel dauert 90 Minuten.“

Leider kostet eine Revision viel Geld, geschätzte 30.000 Euro. Aus diesem Grund rufen die Hartplatzhelden zu Spenden auf. Mit einem Urteil wird nicht vor 2010 gerechnet. Eben dieses Urteil wird wohl die Richtung weisen, was man im Internet in Bezug auf Bewegtbilder von Amateurspielen darf und was nicht. Fällt es zugunsten des WFV aus, dürfen alle Landesverbände (und nur sie) die Bilder ihrer Spiele selbst vermarkten. Das Ganze würde dann wohl eine Lawine auslösen und zum Präzedenzfall für viele vergleichbare Streitfragen werden. Das Monopol lässt grüßen. Bekommen jedoch die Hartplatzhelden Recht, stünde einem offenen Wettbewerb im Internet – etwa mit der DFB-eigenen Web-Präsenz www.fussball.de – nichts mehr im Wege.

Marco Heibel

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